Der am 15. Januar 1909 gegründete und am 02.10.1971 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragene Verein „Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.“, abgekürzt „DGVB“ genannt, hatte seinen Sitz bis 1999 in Bonn und jetzt in Berlin.
Der DGVB vertritt die beruflichen und gesellschaftlichen Interessen der in den Landesverbänden des DGVB organisierten Gerichtsvollzieher der Bundesrepublik Deutschland.
Der DGVB beteiligt sich an der Modernisierung des Zivil-, Handels-, Wechsel-, Scheck-, Zwangsvollstreckungs-, Beamten-, Besoldungs- und Justizkostenrechts.

Der DGVB fördert die Ausbildung und Fortbildung der Gerichtsvollzieher.

Der DGVB ist Mitglied des Deutschen Beamtenbundes und der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires.

Der DGVB ist parteipolitisch unabhängig.
Mitglieder des DGVB sind die Landesverbände der Gerichtsvollzieher/innen der Bundesländer.
Organe des DGVB sind der Bundeskongress, die Ländervertreterversammlung, die Vorsitzendenkonferenz und der Bundesvorstand.

Der Bundeskongress ist das oberste Organ des DGVB und setzt sich zusammen aus

  • den Delegierten der Landesverbände
  • der Ländervertreterversammlung.
Der Bundeskongress findet alle vier Jahre statt.
Die Ländervertreterversammlung setzt sich zusammen aus dem Bundesvorstand und den Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter.
Die Vorsitzendenkonferenz besteht aus dem Bundesvorstand, den Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter.

Der Bundesvorstand setzt sich zusammen aus

  • dem/der Bundesvorsitzenden
  • dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden
  • dem/der Bundesgeschäftsführer/in
  • dem/dem Bundesschatzmeister/in.
Der Bundesvorstand wird vom Bundeskongress für vier Jahre gewählt.
Der Bundesvorstand vertritt den DGVB nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte. Er war bisher ausschließlich zuständig in Sachen der Bundesgesetzgebung, insbesondere:
  • Besoldungsrecht
  • Vollstreckungsvergütung
  • Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Gerichtsvollzieherkostenrecht
  • bundeseinheitlicher Pensenschlüssel
  • bundeseinheitliche Dienstvorschriften.
Jedes Mitglied des Bundesvorstandes ist für sich allein Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse des Bundeskongresses und der Ländervertreterversammlung aus.

Presseorgan des DGVB

Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ)
Herausgeber der 1881 gegründeten Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) ist der DGVB.
Die DGVZ ist eine Fachzeitung für Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenwesen und hat die Aufgabe, Entscheidungen aus dem Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht und anderer für die Vollstreckung interessante Rechts- und Wissensgebiete zu veröffentlichen, in Abhandlungen und sonstigen Beiträgen das für den Vollstreckungsbereich interessierende Recht und das Verfahren bei der Vollstreckung zu erläutern und für eine sinnvolle Fortentwicklung des Vollstreckungsrechts einzutreten, durch Analysen und kritische Kommentare zum Dialog und zur Meinungsbildung beizutragen.
Bezieherkreis
Bezieher sind die bei den Mitgliedern des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (Landesverbände) organisierten Gerichtsvollzieher/innen. Als Fachzeitung kann sie auch von jedem anderen Interessenten bezogen werden.