Grußwort des Bundesvorsitzenden
Grußwort des Bundesvorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V.
Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) hat im Jahre 2009 sein 100-jähriges Bestehen feiern können.
In den zurückliegenden 100 Jahren gab es eine durchaus wechselhafte Geschichte des deutschen Gerichtsvollzieherwesens, das lange Zeit nicht bundeseinheitlich ausgerichtet, sondern in den Ländern unterschiedlich organisiert war. Erst seit Ende der 60er Jahre des zurückliegenden Jahrhunderts gibt es eine Bundeseinheitlichkeit in der Ausgestaltung der Organisation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Deutschland dergestalt, dass diese ihren Beruf zwar als von den Ländern besoldete Beamte ausüben, ihren Bürobetrieb inklusive Büropersonal aber selbst organisieren müssen und hierfür Gebührenanteile und Auslagenerstattungen erhalten. Dieses System hat sich im Grunde bewährt, ist aber sicherlich noch ausbaufähig.
Im Rahmen der Föderalismusreform wurde über eine Änderung der Organisationsform des Gerichtsvollzieherwesens diskutiert, wobei der DGVB seit dem Jahre 2003 grundsätzlich der Auffassung ist, dass sich die deutschen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ähnlich organisieren sollten, wie dies in zurzeit 21 von den 27 Staaten der Europäischen Union der Fall ist, in denen die Gerichtsvollzieher selbstständig tätig sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf mit dem Ziel, die deutschen Gerichtsvollzieher/innen in ein „Beleihungssystem“ zu überführen, wurde im Jahre 2007 von den Bundesländern über den Bundesrat in den Bundestag eingebracht, aber in der letzten Legislaturperiode nicht mehr behandelt. Dieser Gesetzentwurf konnte auch nicht die Zustimmung des DGVB finden, da einige für die Gerichtsvollzieher/innen existenziell wichtige Elemente fehlten oder in der vorhandenen Form nicht akzeptabel waren.
Nach den am 27.09.2009 stattgefundenen Bundestagswahlen hat die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass ein Beleihungssystem im Gerichtsvollzieherwesen angestrebt werden soll. Vielfach wird in diesem Zusammenhang das Wort „Privatisierung“ benutzt, das aber nach Überzeugung des DGVB fehl am Platze ist, denn die Beleihung impliziert nach wie vor eine staatliche Kontrolle, so dass von einer echten Privatisierung nicht geredet werden kann und eine solche sollte auch nicht angestrebt werden.
Die Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, hat in ihrem Grußwort zum Symposium des DGVB am 06.11.2009 in Heidelberg klar zum Ausdruck gebracht, dass die Einführung eines Beleihungssystems ohne eine Grundgesetzänderung nicht möglich sein wird. Der DGVB schließt sich dieser Auffassung an und wird sich zunächst verstärkt für Verbesserungen des jetzigen Gerichtsvollziehersystems einsetzen, denn dieses Ziel ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrages der amtierenden Bundesregierung und ebenfalls Inhalt des Grußwortes der Bundesjustizministerin. Der DGVB sieht im derzeitigen beamteten System durchaus Möglichkeiten, die Selbstständigkeit der Gerichtsvollzieher/innen auszubauen und eine Verbesserung der Zwangsvollstreckung im Sinne der Stärkung der Gläubigerrechte zu erreichen.
Die deutschen Gerichtsvollzieher/innen dürfen auch nicht den Anschluss an die europäischen Entwicklungen verlieren, denn die Harmonisierung der Rechtssysteme in Europa wird weiterhin von der Europäischen Union (EU)angestrebt. Das Heidelberger Symposium des DGVB hat hierzu wichtige Erkenntnisse gebracht. Zwar wird es in Europa in absehbarer Zeit sicherlich keine Angleichung der Vollstreckungssysteme geben, aber es wird mittelfristig ein „Europäischer Gerichtsvollzieher“ angestrebt, der in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU ähnliche Aufgaben- und Organisationsstrukturen haben soll. Als Nahziel soll zunächst eine erheblich verbesserte Kooperation zwischen den Gerichtsvollziehern der europäischen Staaten erreicht werden. Auch aus diesem Grunde ist der DGVB Mitglied der UIHJ (Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires), der Internationalen Union der Gerichtsvollzieher, der über 70 Staaten weltweit angehören. Der DGVB setzt sich zurzeit dafür ein, dass sich die UIHJ stärker als bisher auf Europa konzentriert.
Der Gerichtsvollzieherberuf stellt an diejenigen, die ihn ausüben, nicht zuletzt durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung, das zum 01.01.2013 in Kraft treten wird, immer höhere Anforderungen, die sich in einer verbesserten Ausbildung niederschlagen müssen. Auch in diesem Punkt sollten die deutschen Gerichtsvollzieher/innen das europäische Niveau erreichen und zumindest eine Fachhochschulausbildung mit einem Bachelor-Abschluss erhalten. Dies sowie eine bundeseinheitliche gesetzliche Statusregelung in Ergänzung zum § 154 GVG und die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Gerichtsvollzieher/innen zur Stärkung der Effizienz der Zwangsvollstreckung sind die Ziele der Verbandspolitik des DGVB.
Seit einigen Jahren informiert der DGVB über die aktuellen Entwicklungen im Gerichtsvollzieher- und Vollstreckungswesen auch mittels seiner Website die nunmehr neu gestaltet wurde. Ich hoffe, dass Sie die gesuchten Informationen hier finden werden. Der Bundesvorstand ist bemüht, die Website ständig zu aktualisieren. Sollte dies mal nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, bitten wir um Nachsicht, da alle Verantwortlichen die Verbandstätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge nimmt der Bundesvorstand des DGVB gerne entgegen.
Walter Gietmann
Bundesvorsitzender des DGVB
