Rechtsdienstleistungsgesetz
Seit dem 01.07.2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz. Hier nach müssen sich Rechtsdienstleister registrieren lassen.
Die Justiz stellt unter » http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ ein Portal zur Verfügung wo Sie prüfen können, ob das Unternehmen als Rechtsdienstleister registriert ist.
