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Bundesrat beschließt erneute Einbringung der Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens



Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 12.02.2010 beschlossen, die in der letzten Legislaturperiode bereits in den Bundestag eingebrachten, aber dort nicht mehr behandelten Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (Beleihungsmodell) sowie zu einer Änderung des Grundgesetzes erneut in den Bundestag einzubringen.

Dies war angesichts der entsprechenden Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht anders zu erwarten.

Die Neueinbringung in den Bundestag wurde beschlossen, obwohl der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) an dem Gesetzentwurf zum Beleihungssystem erhebliche Kritik geäußert hat. Leider wurden an dem bereits im Jahre 2007 erstmals vorgelegten Gesetzentwurf keinerlei Änderung vorgenommen, so dass die Bedenken des DGVB nach wie vor Bestand haben.

Die aus Sicht des DGVB für eine effektive Zwangsvollstreckung und für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit eines Beleihungsmodells unbedingt erforderliche Erweiterung des Aufgabengebietes wurde nicht vorgenommen, die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wurde nur unzureichend geregelt und die für ein Beleihungssystem unverzichtbare komplette Neustrukturierung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Ebenso ist die berufliche und finanzielle Absicherung der heute im Beamtenstatus tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht hinreichend gewährleistet.

Eine 1:1-Übertragung des jetzigen Aufgabenbereiches der Gerichtsvollzieher in ein selbstständiges Beleihungssystem, verbunden mit einem Wettbewerb, der durchaus auch ruinös verlaufen kann, wird den Wünschen nach einer Verbesserung der Zwangsvollstreckung nicht gerecht werden können.

Dem DGVB wurde bisher nicht die Chance gegeben, an einer Reform des Gerichtsvollzieherwesens intensiv mitzuarbeiten, obwohl eine entsprechende Mitarbeit vom DGVB ständig angeboten wurde. Es gab seit 2004 lediglich drei Anhörungen, zu denen auch der DGVB eingeladen wurde. Die in diesen Anhörungen vorgetragenen Bedenken fanden leider keine Berücksichtigung, die in einem eigenen Entwurf des DGVB zur zukünftigen Ausgestaltung des Gerichtsvollzieherwesens gemachten sachgerechten Vorschläge wurden größtenteils abgelehnt.

Der DGVB empfindet es als unerträglich, dass einem Berufsverband, der immerhin fast 80% der deutschen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vertritt, in einer solch existenziellen Frage zur Zukunft des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland eine konstruktive Mitarbeit bisher nicht ermöglicht worden ist.

Der DGVB appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an die Bundesregierung, den Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung eines Beleihungssystems in der vorgeschlagenen Form nicht zuzustimmen und den Deutschen Gerichtsvollzieherbund nunmehr in die Diskussionen zur Neugestaltung des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland einzubeziehen sowie ihm eine echte Mitwirkung zu ermöglichen. Es kann und darf nicht sein, dass eine derartige Reform über die Köpfe derer hinweg vorgenommen wird, die letztlich dadurch existenziell betroffen sind.



Eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland darf sich nicht nur von fiskalischen Erwägungen der Bundesländer leiten lassen, sondern muss in erster Linie die Verbesserung der Zwangsvollstreckung zum Ziel haben. Hierzu gehört eine Konzentrierung der damit verbundenen Aufgaben beim Gerichtsvollzieher, eine sach- und fachgerechte Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem entsprechenden Abschluss, der im Zuge des Bolognaprozesses auch ein Bachelor-Abschluss sein kann, eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Gerichtsvollziehers und eine Garantie für dessen wirtschaftliche Auskömmlichkeit.

Diese Punkte sind auch schon deshalb wichtig, um innerhalb der Europäischen Union eine weitgehende Kompatibilität in der Ausbildung und in der Aufgabenstruktur der Vollstreckungsorgane zu erreichen, damit deren Kooperation in Europa möglich gemacht wird.

Über die Frage, ob zur Erreichung dieser Ziele ein Beleihungssystem das alleinige Mittel zum Zweck sein muss oder ob auch ein beamtetes System mit einem weitgehend selbstständig arbeitenden Gerichtsvollzieher in Anlehnung an das heutige Gerichtsvollziehersystem vorstellbar ist, bedarf es intensiver Diskussionen.
Grundsätzlich muss nach Auffassung des DGVB die Zwangsvollstreckung unter staatlicher Kontrolle verbleiben. Einer völligen Privatisierung mit dem möglichen Ziel, „jedermann“ mit der Aufgabe der Zwangsvollstreckung beleihen zu können, ist eine klare Absage zu erteilen. Der Beruf des Gerichtsvollziehers muss ausgebaut werden und er muss für die Durchführung der Zwangsvollstreckung das allein zuständige Organ bleiben oder werden.

Der DGVB ist zu entsprechenden Diskussionen bereit und erneuert das Angebot an die Politik und an die Bundesregierung zu einer konstruktiven Mitarbeit an der Reform des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland.



Der Bundesvorstand.