Die Ländervertretertagung in Erfurt hat am 23.04.2010 folgenden Beschluss gefasst.
Erfurter Beschluss vom 23.04.2010
1.
Die Zwangsvollstreckung und das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland sind weiterhin reformbedürftig. Der Gerichtsvollzieher muss als zentrales Vollstreckungsorgan mit eigenem Geschäftszimmer gestärkt werden.
2.
Der durch den Bundesrat erneut eingebrachte Gesetzentwurf zum Beleihungsmodell ist mit dem durch die Strukturkommission des DGVB erarbeiteten Entwurf nicht vereinbar und wird daher vollinhaltlich abgelehnt.
3.
Der DGVB hält deshalb bis zum Bundeskongress 2011, dem weitere Entscheidungen vorbehalten bleiben, am bestehenden System des Bezirksgerichtsvollziehers fest.
4.
Nach wie vor sieht der DGVB das von der Strukturkommission erarbeitete und auf dem Bundeskongress 2003 beschlossenen und 2007 fortentwickelten Konzept als einen geeigneten Weg für eine Verbesserung der Effizienz der Zwangsvollstreckung und eine moderne Ausgestaltung des Berufsbildes des Gerichtsvollziehers.
5.
Der Bundesvorstand und alle Landesverbände werden bis dahin aufgefordert, intensiv an der Verbesserung des derzeitigen Systems zu arbeiten.
Dazu gehören u. a. insbesondere folgende Forderungen:
a) Reform der Ausbildung
b) Übertragung weiterer Aufgaben, insbesondere der Forderungspfändung
c) Vollstreckung in eine Hand
d) Reform des Kostenrechts mit dem Ziel der Kostendeckung
e) Umsetzung einer auskömmlichen Vergütungsregelung
f) Eintreten für eine gerechte Besoldung
